Am 15. Juli 2011 veröffentlichte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) den ersten Tabellenteil der SGB II-Eingliederungsbilanzen 2010. Die Daten in den Tabellen 1a und 2, "Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach der arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktsetzung" und "Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer", der 69 zugelassenen kommunalen Träger ("Optionskommunen") wurden, anders als zunächst angekündigt, nicht am 15. August sondern erst am 14. September 2011 veröffentlicht. Und auch an diesem 14. September 2011 konnten (durften) von der Statistik der BA lediglich die Gesamtausgaben für "Leistungen zur Eingliederung" in diesen 69 "Optionskommunen" (zkT) veröffentlicht werden.

Die vom Gesetz vorgeschriebenen Informationen zu den Ausgaben für die einzelnen Instrumente, z.B. die Ausgaben für die Förderung von "Ein-Euro-Jobs", fehlen auch in diesem sechsten Berichtsjahr seit Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV). Das heißt: § 54 SGB II in Verbindung mit § 11 SGB III werden auch weiterhin für die 69 "Optionskommunen" in diversen Punkten nicht eingehalten.

Die unvollendete Geschichte einer Petition, die die diesbezügliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Ziel hatte:
24. November 2008. Petition des Bremer
Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ; Paul M. Schröder) an den Deutschen Bundestag. (Online-Petition: hier1)
23. Januar 2009. Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): hier2
05. März 2009. Bitte um parlamentarische Prüfung der vom BMAS beschriebenen Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung einheitlicher Eingliederungsbilanzen: Schreiben des BIAJ an den Petitionsausschuss: hier3 
... (diverse Schreiben des Petititonsausschusses: siehe die BIAJ-Materialien)
29. Juni 2011. „... die Prüfung Ihres Anliegens nimmt wider Erwarten längere Zeit in Anspruch. Ich bin aber bemüht, Ihnen das Ergebnis so bald wie möglich mitzuteilen.“ (Schreiben des Petitionsausschusses)

Die BIAJ-Materialien vom 27. September 2011 finden Sie hier: Download


Aktualisierung I: Mit Schreiben vom 30. Januar 2012 teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einmal mehr mit: "die Prüfung Ihres Anliegens nimmt wider Erwarten längere Zei in Anspruch."
Aktualisierung II: Mit Schreiben vom 19. Juli 2012 teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit: "... die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung konnte immer noch nicht endgültig abgeschlossen werden".

Aktualisierung III: Mit Schreiben vom 1. März 2013 (eingegangen am 13. März 2013) teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit: "das Petitionsverfahren ist so weit fortgeschritten, dass Ihre Petititon nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie unterrichtet." (Zur Erinnerung: Die Eingabe erfolgte am 24. November 2008!)

Aktualisierung IV: Mit Schreiben vom 7. Juli 2014 (!) teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit, dass der Deutsche Bundestag die Petition 4-16-11-81503-045080 vom 24. November 2008 (!) beraten und am 3. Juli 2014 beschlossen hat:
"1. Die Petition den Landesvolksvertretungen von Baden-Württemberg,  Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und vom Saarland zuzuleiten, soweit die Landesaufsicht betroffen ist,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen."