Für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) wurden vom Bund in den ersten zehn Monaten des laufenden Haushaltsjahres (2012) 4,2 Prozent (1,1 Milliarden Euro) weniger ausgegeben als in den ersten zehn Monaten des Haushaltsjahres 2011.

Die Abbildung (BIAJ) zeigt u.a.: Noch nie zuvor wurde vom Bund in den ersten zehn Monaten eines Haushaltsjahres weniger für „Hartz IV“ ausgegeben als in den ersten zehn Monaten dieses Jahres. (26,2 Milliarden Euro) Dies gilt auch für das Arbeitslosengeld II als größter Teil dieser Ausgaben.

Nachrichtlich: Geschätzte 1,0 Milliarden Euro der insgesamt 26,2 Milliarden Euro wurden den Ländern für „Bildung und Teilhabe“ (einschließlich Mittagessen Hortkinder/Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten) überwiesen. Wie viel davon tatsächlich für diese Leistungen ausgegeben wurde, ist unbekannt.

Die gesamte (einseitige) BIAJ-Kurzmitteilung vom 22. November 2012 finden Sie hier: Download