(BIAJ) Nach 327 Millionen Euro in 2013 könnten 2014 bis zu 450 Millionen Euro der Mittel für SGB II-Eingliederungsleistungen in die Verwaltungskostenbudgets der 303 (2013: 304) Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") umgeschichtet werden. Den Jobcentern gE stünden dann 4,1 Milliarden Euro für die "Gesamtverwaltungskosten" zur Verfügung, etwa 2,0 Milliarden Euro mehr als für die "SGB II-Eingliederungsleistungen".

Das Werben der (Träger der) Jobcenter für Verständnis für diese rechtlich zulässigen Umschichtungen innerhalb des "Gesamtbudgets" geht nicht einher mit der notwenigen Transparenz. Über die "Teilbudgets Eingliederungsleistungen" wird i.d.R. öffentlich informiert (in den Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammmen und Eingliederungsbilanzen). Über die i.d.R. deutlich größeren "Teilbudgets Verwaltungskosten" wird i.d.R. ausschließlich intern (Trägerversammlung) informiert.

In den sehr verschiedenen rechtlichen Grundlagen der "gemeinsamen Einrichtungen" sollte sichergestellt werden, dass Geschäftspläne, Zielvereinbarungen, Finanz- und Stellenpläne, Quartalsberichte und Jahresabschlüsse veröffentlicht werden. "gE" sollte nicht für geheime Einrichtung stehen.

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. Januar 2014 finden Sie hier: Download