(BIAJ) Am 12. März 2014 hat das Bundeskabinett den zweiten Entwurf des Bundeshaushalts 2014 beschlossen. Was hat sich bei den Haushaltstellen für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (1101/685 11) und für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) gegenüber dem ersten, schwarz-gelben Entwurf geändert? Was verbirgt sich hinter den Erläuterungen Nr. 1 zur Haushaltsstelle 1101/685 11, mit der die einschlägigen Versprechen und Ankündigungen im Koalitionsvertrag "umgesetzt" werden sollen? (Stichworte: Anhebung "um 1,4 Milliarden Euro", "wirksame Übertragbarkeit") Vieles bleibt auch nach dem Kabinettsbeschluss unbekannt, unklar. Das Rätselraten um die Mittelausstattung der Jobcenter im laufenden Haushaltsjahr 2014 (und in den Folgejahren) kann fortgesetzt werden.

Dazu mehr in der zweiseitigen BIAJ-Kurzmitteilung vom 17. März 2014: Download


Nachtrag vom 25. März 2014 (geändert/ergänzt am 26. März 2014): Haushaltsstelle 1112/685 11 "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (ab 2014: 1101/685 11): Soll, Ist, übertragbare Ausgaben und Ausgabereste 2011 ff (hier)