(BIAJ) Das Jobcenter Bremen Stadt hat 2014 insgesamt 5,34 Millionen Euro der vom Bund zugeteilten Mittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) nicht ausgegeben, darunter 0,15 Millionen Euro der für die BEZ-Abwicklung (Beschäftigungszuschüsse) zugeteilten Mittel. (BIAJ-Berechnung: siehe unten)

Dieser Betrag weicht deutlich von den 4,4 Millionen Euro ab, die vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 19. Januar 2015 in einer Pressemittteilung genannt wurden. Und er ist höher als die auf etwa 4,9 korrigierten Millionen Euro (nach Umschichtung von 3,39 Millionen Euro in das "Verwaltungskostenbudget"). (siehe dazu u.a. hier)

Die Erklärung: a) Von den in das Verwaltungskostenbudget umgeschichteten "Eingliederungsmitteln" in Höhe von 3,39 Millionen Euro wurden "lediglich" 3,06 Millionen Euro für Mehrausgaben im Verwaltungskostenbudget benötigt. Etwa 330.000 Euro der umgeschichteten "Eingliederungsmittel" wurden vom Jobcenter Bremen also weder für "Eingliederungsleistungen" noch für "Verwaltungskosten" ausgegeben. b) Etwa 150.000 Euro, die für die Abwicklung der (abgeschafften) Beschäftigungszuschüsse (BEZ) zugeteilt waren (zur Deckung eingegangener Ausgabeverpflichtungen), wurden nicht ausgagbewirksam und "zurückgegeben".

Das BIAJ-Datenblatt "Jobcenter Bremen Stadt 2014: zugeteilte und ausgegebene Bundesmittel für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten (VK gemäß VKFV) und die SGB II-Eingliederungsleistungen (EGT bzw. EGL)" vom 12. Februar 2015 zeigt die Berechnungsgundlagen und Berechnung der "ungenutzten Bundesmittel für SGB II-Eingliederungsleistungen": Download (eine PDF-Seite)