(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2016, vom Bundestag am 27. November 2015 beschlossen, sind in Kapitel 1101 ins­gesamt 34,125 Milliarden Euro für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) veran­schlagt. Dies sind, gemessen an den erwarteten Auf- und Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr 2016, lediglich 1,167 Milliarden Euro (3,5 Prozent) mehr als im Bundeshaushalt 2015.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. November 2015 mit Informationen zu den einzelnen Titeln in der Titelgruppe „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" finden Sie hier: Download