eMail an die Bundesfrauenministerin zu Kapitel 4 ("Entwicklung der Arbeitsmarktlage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer") des am 17. November 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Berichts zur Anhebung der Regelarbeitsgrenze auf 67 Jahre ("Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt")

Am 17. November 2010 (!) beschloss das Bundeskabinett den ersten Bericht Zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, einen Bericht, in dem das Suchprogramm die Buchstabenfolge "frau" 88 mal findet, davon in Kapitel "Entwicklung der Arbeitsmarktlage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (Kapitel 4) jedoch nur einmal.

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat die fehlende geschlechtsspezifischen Differenzierung des Kapitels "Entwicklung der Arbeitsmarktlage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (Kapitel 4) mit Befremden zur Kenntnis genommen und sich mit der folgenden Bitte an Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) gewandt: "Wir bitten um entsprechende Ergänzung des Kapitels 4 des Berichts. Zudem wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber den § 154 Abs. 2 Satz 1 SGB VI entsprechend präzisiert."

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. November 2010 finden Sie hier: Download