Bundesanteil soll 2011 auf durchschnittlich 25,1 Prozent steigen - statt auf 35,5 Prozent
Eine naheliegende Alternative zur gegenwärtigen Berechnungsformel
Der Anteil des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung soll im kommenden Jahr (2011), nach durchschnittlich 31,8 Prozent im Jahr 2007, 29,2 im Jahr 2008, 26,0 Prozent im Jahr 2009 und 23,6 Prozent im laufenden Jahr (2010), um 1,5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 25,1 Prozent steigen. (Anm.: In 14 der 16 Länder von 23,0 auf 24,5 Prozent.) Der kommunale Anteil an den vom Bund für das Haushaltsjahr 2011 prognostizierten Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 14,3 Milliarden Euro läge im kommenden Haushaltsjahr bei 10,7 Milliarden Euro, der Anteil des Bundes bei 3,6 Milliarden Euro.
Eine alternative Berechnung des Bundesanteils durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), die sich statt an der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften an den Ausgaben (Leistungen) für Unterkunft und Heizung orientiert, zeigt: Der durchschnittliche Bundesanteil betrüge 2011 bei Berücksichtigung der Entwicklung der Ausgaben (Leistungen) nicht 25,1 Prozent (3,6 Mrd. €) sondern 35,5 Prozent (5,1 Mrd. €). Der kommunale Anteil würde entsprechend um 1,5 Milliarden Euro niedriger sein.
Alles Weitere dazu in anhängender BIAJ-Kurzmitteilung.
Die gesame BIAJ-Kurzmiteilung vom 22. November 2010 finden Sie hier: Download