(BIAJ) Aus den am 20. Januar 2014 vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berichteten „327 Millionen Euro plus x“ (hier1) sind nach vorläufigen Berechnungen BIAJ insgesamt 445 Millionen Euro geworden. Insgesamt 445 Millionen Euro sind aus dem Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (darunter "Leistungen zur Engliederung nach dem SGB II") in den Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Bundesanteil) umgeschichtet worden.
Statt der im Bundeshaushalt veranschlagten 4,050 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (im wesentlichen für den Bundesanteil von 84,8 Prozent; ohne den kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2 Prozent), wurden für den Bundesanteil etwa 4,495 Milliarden Euro ausgegeben.
Im 138. Monatsbericht des BMF (Bundesfinanzministerium: Januar 2013), wurden Ausgaben für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Haushaltsjahr 2012 berichtet (Bundesanteil: 4,209 Milliarden Euro). (Seite 15)
Im heute (31. Januar 2014) veröffentlichten 150. Monatsbericht des BMF (Januar 2014) wird unter „Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“ ein Soll in Höhe von 4,050 Milliarden Euro (siehe oben) und ein Ist in Höhe von 4,495 Milliarden Euro berichtet. (Seite 16)
Eine vom BIAJ bei der Redaktion des Monatsberichts erbetene Bestätigung, dass es sich bei den „Sonstige(n) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“ ausschließlich um die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (so die Zweckbestimmung im Bundeshaushalt 2013) handelt, ist bis Redaktionsschluss nicht eingegangen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dies zutrifft. (1)
Die „Verwaltungskosten“ der insgesamt 410 Jobcenter betrugen demnach im Haushaltsjahr 2013, einschließlich des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) in Höhe von etwa 0,8 Milliarden Euro, rechnerisch in etwa 5,3 Milliarden Euro. Noch nie zuvor wurde vom Bund und den Kommunen so viel für diesen Zweck („Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ausgegeben wie im neunten „Hartz IV-Jahr“.
Eine differenzierte, öffentlich zugängliche differenzierte Darstellung der Entwicklung dieser Ausgaben (dieses sogenannten Teilbudgets des „Gesamtbudgets“ im Sinne des § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II fehlt bisher. (siehe hier2) (31.01.2014, Paul M. Schröder, BIAJ)
Nachtrag (01.02.2014)
(1) Die im Bundeshaushalt 2013 neu geschaffene Funktion 259 (Aufgabenbereich) lautet: "Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II". Dieser Funktion 259 ist nur eine (!) Haushaltsstelle zugeordnet. (1112 636 13) Deren Zweckbestimmung lautet: "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende". Veranschlagt waren 4.090.900.000 Euro.