(BIAJ) Im Nachtrag vom 25./26. März 2014 zur BIAJ-Kurzmitteilung "Jobcenter: Rätselraten um Mittelzuteilung nach Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2014" (17.03.2014: hier) finden Sie ergänzende Informationen zur Haushaltsstelle 1112/685 11 (ab 2014: 1101/685 11) mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit": Soll, Ist, übertragbare Ausgaben und Ausgabereste 2011 ff.

Die "Zauberformel" der Bundesregierung, durch "wirksame Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln" (Koalitionsvertrag, S. 65) den "Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitsuchender in den Jahren 2014 bis 2017 um insgesamt 1,4 Mrd. €" (350 Millionen Euro pro Jahr) anzuheben (zweiter Entwurf des Bundeshaushalts 2014), dürfte bei einer Restebildung wie in den Vorjahren nicht aufgehen. Zwar stehen für 2014 noch Reste aus 2012 in Höhe von 585,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Reste aus 2013 dürften dagegen bei einer Restebildung wie in den Vorjahren (Reste = Soll plus Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds/ESF minus Ist minus Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltsstellen) sehr gering ausfallen. Den BIAJ-Nachtrag finden Sie hier: Download.


Hinweis: Ausgabereste in Höhe von 325 Millionen Euro an Jobcenter für 2014 verteilt: BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. April 2014: Ausgabereste-2014