(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres 1,285 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben - 91 Millionen (6,6 Prozent) weniger als in den ersten acht Monaten des Vorjahres (2013). Damit wurden in den ersten zwei Dritteln des Haushaltsjahres 2014 lediglich 48,0 Prozent der den 303 Jobcentern gE für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugewiesenen Mittel ausgegeben.
Nähere Informationen (Abrechnungsergebnisse 2012 bis 2014) und wie sich dies in den einzelnen Ländern entwickelt hat und darstellt, finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. September 2014: Download (PDF)