(BIAJ) In keinem Bundesland übersteigt die Summe aus Betreuungsquote (Kindertageseinrichtung und öffentlich geförderte Kindertagespflege) und Betreuungsgeldquote (anspruchsbegründende Kinder) 100 Prozent. Die rechnerische Lücke (100 Prozent minus Betreuungs- und Betreuungsgeldquote) beträgt im Bundesdurchschnitt 15 Prozent. In den Ländern reicht sie von 1 Prozent in Baden-Württemberg, 3 Prozent in Bayern und Thüringen bis 38 Prozent in Bremen und 43 Prozent im Saarland.
Dies ist ein Ergebnis des Vergleichs der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf der Grundlage amtlicher Daten berechneten bzw. geschätzten Betreuungs- und Betreuungsgeldquoten für die Kinder, die bis September 2014 in das "Betreuungsgeldregelalter" hineingewachsen sind. Unzureichende und/oder unvollständige Daten und Berechnungsmethoden dürften diese extrem differierenden rechnerischen Lücken nicht erklären.
Da es sich bei beiden Leistungen, die frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege und das Betreuungsgeld, um (sich gegenseitig ausschließende) Rechtsansprüche handelt, dürften die zum Teil extrem großen rechnerischen Lücken (Kinder ohne eine der beiden Leistungen) nicht auftreten – unabhängig von der Haltung zu der einen oder anderen Leistung.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. Dezember 2014 finden Sie hier: Download (PDF: 2 Seiten)