(BIAJ) Kurz und knapp zum weiteren Nachdenken: Der Anteil der Beziehenden von Betreuungsgeld ohne deutsche Staatsangehörigkeit lag im dritten Quartal 2014 (15,4 Prozent) unter dem Anteil der von Müttern ohne deutsche Staatsangehörigkeit geborenen Kinder an den in der Bundesrepublik Deutschland in 2012 und 2013 insgesamt geborenen Kindern (17,0 bzw. 17,6 Prozent).

Dies ist das Ergebnis von Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Grundlage aktueller Daten des Statistischen Bundesamtes zum Betreuungsgeld im dritten Quartal 2014 und zu den Geburten in den für das Betreuungsgeld (bisher) relevanten Geburtsjahren 2012 und 2013.

Zum ersten Jahrestag der Einführung des Betreuungsgeldes konnte man in der ZEIT und sinngemäß nicht nur dort lesen: „Eltern mit Migrationshintergrund nutzen diese Möglichkeit besonders häufig – das zeigt nicht nur eine mittlerweile sehr umstrittene, vergangene Woche bekannt gewordene Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI), sondern auch der Datenschatz des Statistischen Bundesamtes. 14 Prozent aller Kinder, deren Eltern Betreuungsgeld beziehen, sind keine deutschen Staatsbürger, der Anteil der Ausländer an allen dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen liegt nur bei 8,7 Prozent." (Elisabeth Niejahr, Online, Nr. 33/2014, 8. August 2014)

Der „Datenschatz des Statistischen Bundesamtes“ zum Betreuungsgeld und den das Betreuungsgeld Beziehenden sagt aber etwas ganz anderes aus als „14 Prozent aller Kinder, deren Eltern Betreuungsgeld beziehen, sind keine deutschen Staatsbürger, der Anteil der Ausländer an allen dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen liegt nur bei 8,7 Prozent.“ (ZEIT, siehe oben)

Zunächst: Daten zur Staatsangehörigkeit der Kinder nennt das Statistische Bundesamt in seinen Statistiken zum Betreuungsgeld nicht. Sie wären aus folgendem Grund wenig aussagekräftig oder gar irreführend: „Seit 1.1.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt seit 8 Jahren in Deutschland hat und eine Niederlassungserlaubnis besitzt.“ (Destatis) In der Statistik zum Betreuungsgeld wird die Staatsangehörigkeit der Beziehenden, also weit überwiegend die Staatsangehörigkeit der Mütter, ausgewiesen. Im dritten Quartal 2014 betrug der Anteil der Mütter an den Betreuungsgeld-Beziehenden 96,4 Prozent.

Von den 317.219 „Leistungsbezügen“ (für 317.177 „leistungsbegründende Kinder“) im dritten Quartal 2014 waren 48.739 Beziehende ohne deutsche Staatsangehörigkeit („nicht deutsch“: Ausländer/innen und Staatenlose). Der relative Anteil der nicht deutschen Leistungsbeziehenden betrug demnach 15,4 Prozent. Dies scheint ein sehr hoher Anteil zu sein, besonders dann, wenn man ihn, wie in der ZEIT geschehen (siehe oben), methodisch absolut unsauber, irreführend und, sicher unbeabsichtigt, irgendwie auch diskriminierend, mit dem „Anteil der Ausländer an allen in Deutschland lebenden Menschen“ vergleicht.

Vergleicht man die 15,4 Prozent mit dem Anteil der von Müttern ohne deutsche Staatsangehörigkeit lebend geborenen Kinder an den lebend geborenen Kindern insgesamt, ergibt sich ein vollkommen anderes Bild: Nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes hatten in den bisher für das Betreuungsgeld relevanten Geburtsjahrgängen 17,0 Prozent (2012) bzw. 17,6 Prozent (2013) der (lebend) geborenen Kinder eine Mutter ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Noch einmal kurz und knapp zum weiteren Nachdenken: Der Anteil der Beziehenden von Betreuungsgeld ohne deutsche Staatsangehörigkeit lag im dritten Quartal 2014 (15,4 Prozent) unter dem Anteil der von Müttern ohne deutsche Staatsangehörigkeit geborenen Kinder an den in der Bundesrepublik Deutschland in 2012 und 2013 insgesamt geborenen Kindern (17,0 bzw. 17,6 Prozent).


Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen (und BaSta-Veröffentlichungen) zum Betreuungsgeld finden Sie mit der Suchfunktion und dem Suchwort "Betreuungsgeld".