(BIAJ) Ein Zahlenrätsel: Wie passt die in der Presseinformation des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (WUH) vom 19. Januar 2015 („Jobcenter Bremen lässt Eingliederungsmittel ungenutzt“) genannte „Ausschöpfungsquote“ von 88,6 Prozent zu den dort genannten 4,4 Millionen Euro, die von 42,8 Millionen Euro „ungenutzt“ blieben?

Die 88,6 Prozent errechnen sich offenbar wie folgt: 46,286 Millionen Euro teilte der Bund dem Jobcenter Bremen Stadt für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2014 zu, darunter 905.000 Euro für die Abwicklung der sog. unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ). 3,385 Millionen Euro davon wurden in das „Verwaltungskostenbudget“ umgeschichtet. Die für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ verfügbaren Mittel nach Abzug dieser 3,385 Millionen Euro: 42,901 Millionen Euro. Da von den zugeteilten 905.000 Euro für die BEZ-Abwicklung lediglich 751.000 Euro ausgegeben wurden, sind noch einmal 154.000 Euro von den 42,901 Millionen Euro abzuziehen. Die nach dieser „BEZ-Mittelkorrektur“ verbliebenen „verfügbaren Mittel“: 42,747 Millionen Euro. (Anm.: Einschließlich von Einnahmen aus dem Forderungseinzug in Höhe von 68.000 Euro ergeben sich daraus 42,815 Millionen Euro - gerundet die in der Pressemitteilung genannten 42,8 Millionen Euro.)

Von den nach der „BEZ-Mittelkorrektur“ verbliebenen „verfügbaren Mitteln“ in Höhe von 42,747 Millionen Euro wurden 37,888 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. (37,956 „geleistete Ausgaben“ minus die genannten Einnahmen aus dem Forderungseinzug in Höhe von 68.000 Euro). (siehe PDF-Download unten)

Die in der Presseinformation genannte „Ausschöpfungsquote“ von 88,6 Prozent ergibt sich rechnerisch aus diesen 37,888 Millionen Euro (Ausgaben) und den 42,747 Millionen Euro („verfügbare Mittel“ nach BEZ-Mittelkorrektur).

Nur: Wie ergeben sich aus der Differenz dieser beiden Beträge die in der Presseinformation genannten „rund 4,4 Millionen Euro“, die „ungenutzt“ blieben?

Die Differenz der Grunddaten, die der Berechnung der „Ausschöpfungsquote“ von 88,6 Prozent zugrunde liegt, beträgt 4,859 Millionen Euro. (42,747 Millionen Euro minus 37,888 Millionen Euro) Wurden doch mehr als die bisher genannten 3,385 Millionen Euro (siehe oben) statt für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ für „Verwaltungskosten“ ausgegeben?

Sachdienliche Hinweise zur Lösung des Zahlenrätsels nehmen das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) und das Büro für absurde Statistik (BaSta) gerne entgegen.  (Bremen, 20. Januar 2015)


Anmerkung: Im Anhang finden Sie differenzierte Daten zu den Ausgaben des Jobcenters Bremen Stadt (Seite 2) und des Jobcenters Bremerhaven (Seite 3) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in den Haushaltsjahren 2013 und 2014: Download20150120


Erste Fortsetzung vom 24./25. Januar 2015: "Arbeitressort: Jobcenter-Datne vertraulich - Zahlenrätsel vorerst ungelöst", hier: BIAJ20150125