(BIAJ) Im vergangenen Jahr (2014) wurden vom Bund für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II alias Hartz IV) insgesamt 4,696 Milliarden Euro ausgegeben, 201 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (2013) und 487 Millionen Euro mehr als 2012. Im Bundeshaushalt 2014 veranschlagt waren 4,046 Milliarden Euro. Die Ausgaben für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" stiegen in 2014 auf 1.070 Euro pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (m/w).
In der BIAJ-Kurzmitteilung (zwei PDF-Seiten) finden Sie Informationen zur Entwicklung dieser Ausgaben in den Jahren 2006 bis 2014/2015. (Ausgaben in dieser Kurzmitteilung immer ohne den "kommunalen Finanzierungsanteil"/KFA)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 5. Februar 2015 finden Sie hier: Download (PDF)