(BIAJ) Das "Zahlenrätsel", das der Bremer Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (WUH) in seiner Pressemitteilung "Jobcenter Bremen lässt Eingliederungsmittel ungenutzt" (19. Januar 2015: hier) und die abschreibende Presse ihren Leserinnen und Lesern präsentierte (siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. Januar 2015: BIAJ20150120), ist gelöst:

Nach Angaben der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven wurden statt der in der Pressemitteilung genannten 4,4 Millionen Euro (bzw. 4,43 Millionen Euro) 4,9 Millionen Euro (4,87 Millionen Euro) der nach Umschichtungen und weiteren Finanzierungsvorgängen (siehe unten) verbliebenen "Ausgabemittel" für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" nicht ausgegeben. (Anm.: ohne zugeteilte 0,15 Millionen Euro, die nicht für die BEZ-Abwicklung ausgegeben wurden; siehe Hinweis unten)

Der Fehler in der Pressemitteilung des Arbeitsressorts beruht auf einem "Lesefehler des Arbeitsressorts" - dieser "Lesefehler" wurde vom Arbeitsressort bisher nicht bestätigt. (siehe unten)

Aus der Antwort der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven vom 3. Februar 2015:

"In der Bewirtschaftungsübersicht mit Stichtag 31.12.2014, die vom Arbeitsressort für die Pressemitteilung herangezogen wurde, waren folgende Daten ausgewiesen:

„Ausgabemittel“: 42,82 Mio. €, „Ausgaben“: 37,96 Mio. €, „Gesamtbindungen“ 38,39 Mio. € und als „freie Ausgabemittel“ 4,43 Mio. €.

Um die tatsächlich zum Jahresende nicht verausgabten Mittel auszuweisen, hätten die nicht abgeflossenen Bindungen mit berücksichtigt werden müssen.

Die Differenz aus „zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln“ und „tatsächlichen Ausgaben“ beträgt 4,87 Mio. € und nicht die als „freie Ausgabemittel“ ausgewiesenen 4,43 Mio. €.

Die im Artikel aufgeführte „Ausgabequote“ von 88,6% bezieht sich auf das Verhältnis von „tatsächlichen Ausgaben“ zu den „zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln“." (Hervorhebung durch BIAJ)

Das Arbeitsressort hat die Bewirtschaftungsübersicht (Stichtag 31.12.2014) in diesem Punkt offensichtlich nicht richtig gelesen. In der Presseinformation des Arbeitsressorts vom 19. Januar 2015 wurden statt der tatsächlich nicht verausgabten Mittel in Höhe von 4,87 Millionen Euro lediglich "4,4 Millionen Euro" genannt. Und: Statt die "Leseschwäche" und den Fehler in der Pressemitteilung einzugestehen, verweigerte das Arbeitsressort gegenüber dem BIAJ und natürlich auch gegenüber der falsch informierten Öffentlichkeit die Aufklärung - mit der Begründung, die Bewirtschaftungsübersichten seien intern und vertraulich. #

Ergänzender Hinweis zu den genannten "Ausgabemitteln": Die genannten "Ausgabemittel" für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in Höhe von 42,82 Millionen Euro ergeben sich aus Sicht des BIAJ rechnerisch wie folgt: Vom Bund wurden dem Jobcenter Bremen Stadt für diese Leistungen insgesamt 46,29 Millionen Euro zugewiesen, darunter 0,90 Millionen Euro für die BEZ-Abwicklung (§ 16e SGB II alte Fassung). Von diesen 46,29 Millionen Euro wurden 3,39 Millionen Euro in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet. Da für die BEZ-Abwicklung lediglich 0,75 Millionen Euro ausgegeben wurden, wurden die Zuweisungen rechnerisch zudem um 0,15 Millionen Euro reduziert. Das Ergebnis: 46,29 Millionen Euro minus 3,39 Millionen Euro minus 0,15 Millionen Euro ergeben 42,75 Millionen Euro. Diese verbleibenden Ausgabemittel wurden durch Einnahmen aus dem Forderungseinzug (zurückgeforderte Leistungen) um 0,07 Millionen Euro auf die genannten 42,82 Millionen Euro erhöht. Aus dieser Berechnung ergibt sich: Die 0,15 Millionen Euro von den zugewiesenen (angemeldeten) 0,90 Millionen Euro, die nicht für die Abwicklung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ) ausgegeben wurden (nicht für die BEZ-Abwicklung in 2014 benötigt wurden), sind nicht im Betrag der "nicht verausgabten Ausgabemittel" ein Höhe von 4,87 Millionen Euro enthalten. Auf weitere Fragen zu den Ausgabemitteln für die BEZ-Abwicklung (und deren Verbleib) wird an dieser Stelle verzichtet.

Wöchentliche Bewirtschaftungsübersichten: Angesichts des Hinweises in der Antwort der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, dass das Arbeitsressort (als kommunaler Träger) vom Jobcenter Bremen Stadt wöchentlich eine Bewirtschaftungsübersicht erhält, stellt sich die Frage: Warum konnte das Arbeitsressort in diesen Bewirtschaftungsübersichten nicht früher erkennen, dass ein erheblicher, im Bundesvergleich überdurchschnittlicher Teil der "Ausgabemittel" des Jobcenters Bremen Stadt nicht verausgabt werden würde? Die Presseinformation vom 19. Januar 2015 vermittelt diesen Eindruck. Anmerkung: Weder die Bewirtschaftungsübersicht mit Stichtag 31.12.2014, noch eine der Bewirtschaftungsübersichten der Vorwochen liegen dem BIAJ vor. Insofern kann diese Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden. #

Bremen, 3. Februar 2015
Paul M. Schröder
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung
und Jugendberufshilfe (BIAJ - www.biaj.de)


Aktualisierung vom 12. Februar 2015: "Jobcenter Bremen Stadt 2014: 5,34 Millionen Euro zurück an Bund (Berechnungsgrundlagen)" BIAJ20150212