(BIAJ) Die BIAJ-Auswertung der jüngsten in der SGB II-Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit erfassten Leistungskürzungen der 35 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") und der 18 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") in Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigen unter anderm erhebliche Differenzen in der (statistisch erfassten) Sanktionspraxis - unter anderem bei den Leistungskürzungen, die sich gegen junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II) richten.

Ein Ergebnis: Bei den Jobcentern gE in NRW entfielen nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) 17,1 Prozent der Leistungskürzungen, die sich gegen junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte (unter 25 Jahre) richteten, auf die Kürzung der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Bei den Jobcentern zkT betrug dieser Anteil sogar 33,1 Prozent. 

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. März 2015 finden Sie hier: Download (PDF mit 2 Text- und 3 Tabellenseiten)


Ergänzung vom 18. März 2015: Daten der einzelnen 53 Jobcenter in NRW zu den Tabellen 1 und 2 in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. März 2015 (hier)