(BIAJ) "Welche Betreuungsschlüssel sind für die Jobcenter gesetzlich vorgeschrieben?" Und: "Wie berechnen sich die Betreuungsschlüssel konkret?" In der Antwort vom 04.11.2014 (Bundestagsdrucksache 18/3093) auf die Frage der Bundestagsfraktion DIE LINKE nennt die Bundesregierung (BMAS) nur die "halbe Wahrheit". Unerwähnt bleibt: Nicht alle (erwerbsfähigen) Leistungsberechtigten zählen bei der Berechnung der Betreuungsrelationen zu den „Kunden" (!) auf die sich die Betreuungs­relationen der Jobcenter gE (JC gE) laut Anlage 3 der Bundestagsdrucksache beziehen. Die Ergebnisse der diesbezüglichen, in der Antwort der Bundesregierung erwähnten Abstimmung zwischen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind der Bundestagsdrucksache nicht angefügt. Ebenso fehlen die Grunddaten, die der Berechnung der in der Anlage 3 genannten Betreuungsrelationen in den verschiedenen Berichts­monaten (unter 25 Jahre, 25 Jahre und älter, Leistung) zugrunde liegen bzw. aus welchen Gründen nicht zugrunde liegen. Bisher. (siehe BIAJ-Vermerk vom 14. April 2015)

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2015 finden Sie hier: Download (PDF: 2 Seiten einschließlich Anhang)


Nachtrag: BIAJ-Vermerk "Wie werden die Betreuungsschlüssel (Betreuungsrelationen) der Jobcenter berechnet?" vom 14. April 2015: Download_Nachtrag