(BIAJ) Wie haben sich die Gesamtverwaltungskosten (gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) in den Großstadt-Jobcentern ("gemeinsame Einrichtungen" - gE) und in den 12 Berliner Jobcentern von 2012, dem ersten Jahr nach Inkrafttreten der VKFV, bis 2014 entwickelt und wie die zugeteilten Mittel für den Bundesanteil (84,8 Prozent) und der kommunale Finanzierungsanteil? Wann und wo reichten die für diese Ausgaben zugeteilen Mittel und der rechnerische kommunale Finanzierungsanteil zur Deckung der tatsächlichen Gesamtverwaltungskosten gemäß VKFV? Wie hoch waren die tatsächlich notwendigen Umschichtungen von den Mitteln für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (EGL) und deren notwendige Ergänzung durch kommunale Mittel?

Antworten auf diese (und weitere) Fragen finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. März 2015: Download (eine Text und zwei Tabellenseiten PDF)