(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2016, vom Bundestag am 27. November 2015 beschlossen, sind in Kapitel 1101 insgesamt 34,125 Milliarden Euro für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) veranschlagt. Dies sind, gemessen an den erwarteten Auf- und Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr 2016, lediglich 1,167 Milliarden Euro (3,5 Prozent) mehr als im Bundeshaushalt 2015.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. November 2015 mit Informationen zu den einzelnen Titeln in der Titelgruppe „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" finden Sie hier: Download