(BIAJ) Die Bundesregierung präsentiert in ihrem Entwurf eines „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ eine erstaunlich ehrliche Berechnung – etwas versteckt aber klar und nachvollziehbar. Das „versteckte Ergebnis“: Der begrüßenswerte Wechsel vom Jobcenter („zweite Klasse“ bzw. „Klasse B“) zur Agentur für Arbeit („erste Klasse“ bzw. „Klasse A“) kostet etwa tausend Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Was verbirgt sich hinter diesen tausend Euro? Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. März 2016: Download (PDF: 2 Seiten)