(BIAJ) 4,042 Milliarden Euro veranschlagt, 4,810 Milliarden Euro ausgegeben. Nach einem auf 767 Millionen Euro gestiegenen Mehrbedarf für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" (Hartz IV) in 2015 wurden im Bundeshaushalt 2016 bei den "Verwaltungskosten" 324 Millionen Euro mehr veranschlagt als im Bundeshaushalt 2015 - für "flüchtlingsindizierte Mehrbedarfe" (BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Zudem wurde vom BMAS im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Umverteilung von 330 Millionen Euro der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" verordnet - für die dem BMAS (wie schon in den Vorjahren) auch bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2016 unbekannten "nicht flüchtlingsindizierten Mehrbedarfe"!?
Unbekannt bisher: Ob, wie und in welcher Höhe kommt das "Sanierungsgeld" in den "Verwaltungskostenbudgets" welcher Jobcenter an, das zu Jahresbeginn (2016) von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erstattet wurde. (siehe dazu Seite 3 und 4 im Download)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. März 2016 zum Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" der Jobcenter in den Haushaltsjahren 2006 bis 2016 finden Sie hier: Download (PDF: 4 Seiten)
Hinweis vom 16. März 2016: siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Jobcentervergleich 2015: Zugeteilte und ausgegebene Bundesmittel (VK und EGL)": BIAJ20160316