(BIAJ) Der Überschuss im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrug 2016 knapp 5,5 Milliarden Euro. Den Einnahmen in Höhe von insgesamt 36,4 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 31,2 Milliarden Euro, standen Ausgaben in Höhe von insgesamt 30,9 Milliarden Euro gegenüber, darunter Arbeitslosengeld (SGB III) in Höhe von 14,4 Milliarden Euro und Leistungen der "aktiven Arbeitsförderung" (SGB III) in Höhe von 8,1 Milliarden Euro. (Hinweis: Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II und "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" alias Hartz IV werden aus dem Bundeshaushalt und nicht aus dem Haushalt der BA finanziert!) In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Januar 2017 ist dargestellt, wie sich Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo (Überschuss bzw. Defizit) von 2004 bis 2016 entwicklet haben: Download_BIAJ20170115