(BIAJ) „Jutta Cordt ist seit dem 01. Januar 2017 Leiterin des Bundesamtes.“ So steht es seit dem 11. Januar 2017 auf der Seite des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufbau/aufbau-node.html) Bis zum 31. Dezember 2016 war Frank-Jürgen Weise Leiter des BAMF. Bundesregierung und Bundesinnenministerium (BMI) informieren über diesen Wechsel zum 1. Januar 2017 nicht. Stattdessen heißt es am 12. Januar 2017

a) Bundesregierung: "Jutta Cordt wird zum 1. Februar neue Präsidentin des BAMF und löst damit Frank-Jürgen Weise ab.“ (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Meldungen/2017/01/2017-01-12-fuehrungswechsel-bamf.html)
b) Bundesinnenministerium (BMI): „Sie wird zum 1. Februar 2017 die Leitung des BAMF übernehmen.“ (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/01/amtswechsel-bamf.html)
zu a) Frank-Jürgen Weise war kein „Präsident“ des BAMF und kann deshalb auch nicht von einer „Präsidentin“ abgelöst werden. Frank-Jürgen Weise war „Leiter des BAMF“. Und als Leiter des BAMF wurde er, zumindest laut Information des BAMF (siehe oben), zum 1. Januar 2017 von Jutta Cordt abgelöst.
Zu b) Laut BAMF (siehe oben) hat Jutta Cordt die Leitung des BAMF („Leiterin“) am 1. Januar 2017 übernommen.
Der 1. Januar 2017 (BAMF: Wechsel von Leiter zu Leiterin) bleibt in den Meldungen von der Bundesregierung und dem Bundesinnenministerium unerwähnt. Damit bleibt auch unbekannt, warum Frau Cordt zum 1. Januar die Leitung des BAMF übernommen hat und, anders als im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt, die Amtsbezeichnung „Präsidentin“ offensichtlich erst ab dem 1. Februar 2017 führen darf. Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit (BA), war bis zum 31. Dezember 2016 nur in seiner „Freizeit“ (wg. „Fachkräftemangel“) unbesoldeter Leiter des BAMF, ohne die Amtsbezeichnung „Präsident“. (siehe u.a. hier: hier1; zum Personalkarussel BA-BAMF-BMI siehe hier: hier2)
Zum Schluss eine Vermutung
: Bei einem Wechsel "von Mann zu Mann" wäre das sicher anders geregelt und auch anders kommuniziert worden als beim Wechsel „von Mann zu Frau“.

Ergänzender Hinweis vom 15. Februar 2017: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Februar 2017 (Download_BIAJ20170215)