Im Haushaltsjahr 2009 sind vom Bund insgesamt 36,0 Milliarden Euro für die "Grundsicherung für Arbeitsuchende2 (SGB II - Hartz IV) ausgegeben worden, 1,8 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt (eonschließlich der beiden Nachtragshaushalte) veranschlagt. Von diesen Hartz IV-Bruttoausgaben des Bundes entfielen 22,4 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II (brutto, einschließlich Sozialgeld und befristetem Zuschlag gemäß § 24 SGB II, ohne Kosten der Unterkunft).
Ausblick: Auch 2010 werden vom Bund deutlich weniger für die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ausgegeben als im Bundeshaushalt veranschlagt.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 4. Juni 2010 finden Sie hier: Download