Beitragssenkungen: Mehr als 100 Milliarden Euro weniger Beiträge in 2007 bis 2010
Milliarden-Defizit der BA: Keine Überraschung, sondern von der Bundesregierung gewollt

Die drastischen Senkungen des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) auf das niedrigste Niveau seit 1975 und die Einführung eines von der BA an den Bund zu zahlenden, vermutlich verfassungswidrigen Eingliederungsbeitrags, mit dem in diesem Jahr 24 Prozent der Beitragseinnahmen für die Finanzierung von „Hartz IV“ zweckentfremdet werden, haben die BA bewusst in ein strukturelles Defizit geführt. Die 2007 eingeführte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung („Mehrwertsteuerpunkt“) kompensiert die Einnahmeverluste (2010: über 34 Milliarden Euro) nur zu einem kleinen Teil. Die für die kommenden Jahre erwarteten Defizite erhöhen den Druck auf die BA. Stichwort: „Schuldenbremse“ alias Leistungskürzung.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. Mai 2010 finden Sie hier: Download