(BIAJ und BaSta) In der Beantwortung der Großen Anfrage zu den „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger im Land Bremen 2014 bis 2016“ (Die Linke) präsentiert der Bremer Senat u.a. eine „innovative Berechnungsmethode“ zur durchschnittlichen Höhe der Leistungskürzungen: Durchschnittlicher Sanktionsbetrag im Land Bremen = Summe der durchschnittlichen Sanktionsbeträge in den beiden bremischen Städten. Auch an anderer Stelle der Beantwortung der Großen Anfrage finden sich ganz offensichtlich falsche Daten. Näheres zur Drucksache 19/954, die von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 8. März 2017 "zur Kenntnis genommen wurde" finden Sie in der einseitigen BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. März 2017: Download_BIAJ20170313HB (PDF: eine Seite) #
Siehe ergänzend dazu auch: "Bremische Jobcenter: Leistungskürzungen durch Sanktionen von 2014 bis zum November 2016 (sechs Abbildungen)", BIAJ-Materialien vom 18. März 2017: Download_BIAJ20170318HB
Nachtrag vom 28. April 2017:
Die Antwort des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 28. April 2017 auf die folgende Bitte vom 22. März 2017: "... im Rahmen der Informationsfreiheit bitten wir um die statistischen Grunddaten, die die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven laut Antwort des Bremer Senats auf eine Große Anfrage zu den Hartz IV-Sanktionen (Drucksache 19/954) bereitgestellt hat. Auf der Grundlage der Auswertung dieser Daten wurden vom Bremer Senat teilweise Daten genannt, die als "absurde Fakten" bezeichnet werden können. (siehe Anhang)" (hier) Der Statistik-Service Nord der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte dem BIAJ auf Anfrage am 22. März 2017 mitgeteilt: "Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass für parlamentarische Anfragen die Regierung im Land Bremen zuständig ist."