(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von Juli 2017 bis Juni 2018 nur noch insgesamt 118.855 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 323.297 (73,1 Prozent) positive Entscheidungen weniger als ein Jahr zuvor. Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von Juli 2017 bis Juni 2018 nur noch 37,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 50,2 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von Juli 2017 bis Juni 2018 wie folgt dar: In lediglich 18,1 Prozent (58.059) der Fälle (320.471 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180710 (PDF: fünf Seiten)
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Juni 2018 (Tabellen und Abbildungen)
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