(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Veränderung der Zahl der Alleinerziehenden, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen sind (SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender) von Mitte März 2017 (etwa dreieinhalb Monate vor Inkrafttreten der "Neuregelung Unterhaltsvorschuss") bis Mitte März 2018 (etwa achteinhalb nach Inkrafttreten der "Neuregelung Unterhaltsvorschuss") - im Bund, in den 16 Ländern und in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover). Im März 2018 (der aktuellste Monat mit revidierten Daten) wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 567.442 SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender gezählt, 28.204 (4,7 Prozent) weniger als im März 2017. Nie zuvor ist die Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften innerhalb von 12 Monaten so stark gesunken wie zwischen März 2017 und März 2018. In den Ländern reichen die entsprechenden Veränderungsraten von -10,9 Prozent in Thüringen bis -0,4 Prozent im Land Bremen (BIAJ-Tabelle Teil 1 unten), in der Großstädten von -8,0 Prozent in Dresden bis +0,3 Prozent in Bremen und +0,7 Prozent in Essen. (BIAJ-Tabelle Teil 2 unten)
BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier1. BIAJ-Informationen zum Thema Alleinerziehende: hier2.
BIAJ.de, Bremen. 19. Juli 2018