(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download) ist auch 2017 weiter gewachsen. In den BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2017 entwickelt hat. Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2017 rechnerisch auf 462 Euro statt lediglich auf 409 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180824 (PDF: eine Seite)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "'Existenzminimum' Alleinstehender in den 'Existenzminimumberichten' der Bundesregierung und 'Amutsgefährdungsschwellen' 2005 bis 2017 (Tabelle)" vom 04. November 2018 hier.
Hinweis vom 20. August 2019: Eine Aktualisierung dieser BIAJ-Materialien bis 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20190820 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2017
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