In diesen BIAJ-Materialien werden die Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) und „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ mit Mitteln verglichen, die den 436 SGB II-Grundsicherungsstellen („Jobcenter“) für diese Zwecke im Haushaltsjahr 2010 zugewiesen worden waren. (Textteil: Seite 1 bis 2; Tabellen: Ländervergleich Seite 3; Großstadtvergleich Seite 4; Jobcenter-Vergleich: Seite 4 bis 19)
In den acht westdeutschen Flächenländern wurde im Haushaltsjahr 2010 von den jeweiligen Grundsicherungsstellen mehr für „Verwaltungskosten“ ausgegeben als diesen für „Verwaltungskosten“ zugewiesen worden war. (Maximum: Bayern + 11,0 Prozent) Ganz anders stellt sich dies bei den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ dar. (Maximum: Hessen –16,4 Prozent, Bayern –15,4 Prozent; ohne die zusätzlichen Mittel aus den Ausgaberesten 2009) Und der Ländervergleich der „Gesamtbudgets“ (Verwaltungskosten- und Eingliederungsbudget) zeigt u.a.: In Berlin wurden 7,8 Prozent (81,3 Millionen Euro; einschließlich der zusätzlichen Mittel aus Ausgaberesten 2009 insgesamt 99,8 Millionen Euro) der den 12 Jobcentern zugewiesenen „Gesamtbudgets“ nicht für diese Zwecke ausgegeben.
Ausblick 2011: Es ist davon auszugehen, dass im Haushaltsjahr 2011 die Mehrausgaben in den „Verwaltungskostenbudgets“ der Jobcenter zu Lasten ihrer drastisch gekürzten „Eingliederungsbudgets“ noch deutlich höher ausfallen als im Haushaltsjahr 2010.
Die BIAJ-Materialien vom 8. Juli 2011 finden Sie hier: Download