Den über 400 Jobcentern sollen im Haushaltsjahr 2012 nur noch 3,78 Milliarden Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Hartz IV) zugewiesen werden - 18,9 Prozent (880 Millionen Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2011 und insgesamt 40,5 Prozent (etwa 2,57 Milliarden Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2010. Das geht aus dem von der Bundesregierung am 6. Juli 2011 beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2012 hervor.

Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die SGB II-Eingliederungsbudgets der einzelnen Jobcenter und in den einzelnen Ländern im Haushaltsjahr 2012 voraussichtlich sein werden und wie sich dies im Verhältnis zu den zugewiesenen SGB II-Eingliederungsbudgets in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 darstellt. 

Die Tabelle gibt keine Auskunft darüber, wie viel bzw. wie wenig dieser Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben wurden bzw. werden. Wie sich dies im Haushaltsjahr 2010 in den einzelnen Jobcentern darstellte, ist den BIAJ-Materialien vom 8. Juli 2011 (hier) zu entnehmen. 

Die BIAJ-Materialien vom 15. Juli 2011 finden Sie hier: Download (siehe dazu die aktuellen BIAJ-Materialien vom 29. Dezember 2011: hier)