(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von Dezember 2017 bis November 2018 nur noch insgesamt 80.264 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 379.305 (82,5 Prozent) positive Entscheidungen weniger als 18 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017 das Maximum im hier betrachteten Zeitraum (459.569 "positive Entscheidungen").
Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von Dezember 2017 bis November 2018 nur noch 35,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 49,9 Prozent) In den 12 Monaten von Dezember 2015 bis November 2016 betrug die Gesamtschutzquote 63,9 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 72,8 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von Dezember 2017 bis November 2018 wie folgt dar: In lediglich 42.643 Fällen (18,6 Prozent von 228.841 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Dezember 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20181212 (PDF: fünf Seiten; die "verwirrten" Hinweise zur Berechnung der "bereinigten Gesamtschutzquote" wurden am 23.01.2019 "entwirrt")
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis November 2018 (Tabellen und Abbildungen)
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