(BIAJ) 931.293 neu festgestellte Sanktionen von September 2017 bis August 2018* gegen 412.620 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). 1,4 Prozent weniger neu festgestellte Sanktionen als ein Jahr zuvor (von September 2016 bis August 2017). Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate (Spalte 3 in der BIAJ-Tabelle im Download) von -49,7 Prozent (nahezu Halbierung) bis +95,8 Prozent (nahezu Verdoppelung)! 0,9 Prozent weniger ELB, die von September 2017 bis August 2018 von (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion betroffen waren, als ein Jahr zuvor. Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate von -32,2 Prozent bis +54,8 Prozent! (Spalte 6) Durchschnittlich 2,26 neu festgestellte Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer von September 2017 bis August 2018 neu festgestellten Sanktion. Auf Jobcenterebene reicht diese durchschnittliche Anzahl neu festgestellter Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion im 12-Monatszeitraum September 2017 bis August 2018 von 1,08 bis 3,55. (Spalte 8) Ein Jahr zuvor (Spalte 7): von 1,28 bis 4,36 (bei durchschnittlich 2,27). Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 20. Dezember 2018 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20181220 (PDF: 10 Seiten)
* der aktuellste 12-Monatszeitraum mit am 20. Dezember 2018 veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Hinweis: Eine entsprechende BIAJ-Tabelle für den Zeitraum September 2018 bis August 2019 finden Sie hier. BIAJ20191228 (PDF: 10 Seiten)