(BIAJ) Welche Daten der amtlichen Beschäftigungsstatistik (Bundesagentur für Arbeit) liegen der folgenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der AfD zu Grunde (und welche nicht): „Im März 2018 gab es 220 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Davon waren 104 000 oder 47 Prozent in einer Tätigkeit als Helfer beschäftigt, 92 000 oder 42 Prozent in einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit beschäftigt, 7 000 oder drei Prozent waren als Spezialisten und 16 000 oder sieben Prozent als Experten tätig.“? (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/6369 vom 10.12.2018) Die BIAJ-Materialien vom 02. Januar 2019 mit einem erweiterten Blick auf die amtliche Beschäftigungsstatistik finden Sie hier: Download_BIAJ20190102 (PDF: drei Seiten) Und die in den BIAJ-Materialien in Fußnote 2 genannten ergänzenden neun einseitigen Tabellen finden Sie hier: Asylherkunftsländer insgesamt (HKL; aktualisiert bis Juni 2018: HKL062018), Afghanistan (AFG; akt.: AFG062018), Eritrea (ER; akt.: ER062018), Irak (IRQ; akt.: IRQ062018), Iran (IR; akt.: IR062018), Nigeria (NGR;akt.: NGR062018), Pakistan (PK; akt.: PK062018), Somalia (SO; akt.: SO062018), und Syrien (SYR; akt.: SYR062018).