(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2018 nur noch insgesamt 75.971 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 83,5 Prozent (383.598) positive Entscheidungen weniger als 19 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017 (Maximum im hier betrachteten Zeitraum).
Die sogenannte "Gesamtschutzquote" betrug 2018 nur noch 35,0 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 50,2 Prozent) In 2016 betrug die Gesamtschutzquote 62,4 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 71,4 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies 2018 wie folgt dar: In lediglich 41.368 Fällen (19,1 Prozent von 216.873 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 23. Januar 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20190123 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier