(BIAJ) Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf: Im Dezember 2018 betrug der durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 1.137,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (577,70 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften), davon 696,30 Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf (353,50 Euro pro Person) und 441,60 Euro für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (224,20 Euro pro Person). Nach vorrangig beim Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf angerechnetem Einkommen, vorrangigen Sozialleistungen und Vermögen und Kürzung durch Sanktionen verblieb ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 801,00 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (406,70 Euro pro Person), davon 405,40 Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf (205,80 Euro pro Person),und 395,70 Euro für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (200,90 Euro pro Person). (wg. Rundung auf 10 Cent Rundungsdifferenzen möglich; Tabellen 4 bis 9 , Seite 7 bis 12 in den BIAJ-Materialien)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Mai 2019 finden sie hier: Download_BIAJ20190514 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten - eine Prozentangabe auf Seite 2 korrigiert/unterstrichen)
Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2015 - 12/2018
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