(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 sind für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" insgesamt 5,1254 Milliarden Euro (2019: 5,100 Milliarden Euro) veranschlagt. Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (303 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. der voraussichtlich 400 Millionen Euro aus der auch für 2020 erwarteten „verordneten Umschichtung“; § 1 Absatz 1 Satz 2 EinglMV 2019) im Haushaltsjahr 2020 (im Vergleich zu 2019) voraussichtlich sein werden, berechnet auf Basis der in der BIAJ-Tabelle 2* genannten Annahmen. (siehe PDF-Seite 8) Die BIAJ-Tabelle 2 vom 04. Oktober 2019 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20191004 (PDF: 8 Seiten)
* BIAJ-Tabelle 1 mit einer Schätzung/Berechnung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2020: Download_BIAJ20191002 (PDF: 8 Seiten) (04.10.2019)
Aktualisierung/Ergänzung vom 22. Oktober 2019 mit Vorausschau des BMAS vom 16. Oktober 2019: Download_BIAJ20191022 (PDF: 13 Seiten)
Hinweis: Zur Mittelverteilung 2020 siehe die BIAJ-Materialien vom 19. Dezember 2019 (Jobcenter 2020: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"): hier
Jobcenter 2020: Bundesmittel für „Gesamtverwaltungskosten“ - Ausblick
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