(BIAJ) Die unten stehende BIAJ-Tabelle auf Basis von aktuellen EUROSTAT-Daten zur "Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen" von Menschen in Privathaushalten in der Bundesrepublik Deutschland 2018 und zur "Armut oder sozialen Ausgrenzung" 2018 (Stand 30. Oktober 2019) zeigt: Sozialleistungen (Renten und andere Sozialleistungen) mindern die "Armutsgefährdung" (Armut) - gemessen an 60 Prozent des „medianen Äquivalenzeinkommens“ nach Sozialleistungen („Armutsgefährdungsgrenze“; siehe BIAJ-Tabellenblatt*) - von 42,0 Prozent (34,3 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen und vor Renten auf 24,0 Prozent (19,6 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen (ohne Renten) und 16,0 Prozent (13,0 Millionen Menschen) nach Sozialleistungen und Renten. Von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ waren nach Sozialleistungen und Renten (!) 15,3 Millionen Menschen (18,7 Prozent) bedroht. (differenziert nach weiblich/männlich siehe BIAJ-Tabelle unten)
* Das „mediane Äquivalenzeinkommen“ (mittleres Nettoäquivalenzeinkommen) liegt deutlich (12,2 Prozent) unter dem durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommen (arithmetischer Mittelwert oder Durchschnitt). Im Erhebungsjahr 2018 wird von Eurostat ein durchschnittliches Nettoäquivalenzeinkommen von 25.882 Euro pro Jahr (2.156,83 Euro pro Monat) genannt, und ein mittleres (medianes) Nettoäquivalenzeinkommen (Median) von 22.713 Euro pro Jahr (1.892,75 Euro pro Monat). Aus dem mittleren Nettoäquivalenzeinkommen (Median) in Höhe von 22.713 Euro pro Jahr ergibt sich durch Multiplikation mit 0,6 (60 Prozent) die „Armutsgefährdungsgrenze“ in Höhe von 13.628 Euro pro Jahr (1.135,65 Euro pro Monat) für Alleinstehende. (siehe dazu und zu weiteren EU-SILC-Informationen in Kürze das unkommentierte BIAJ-Tabellenblatt: Download_BIAJ20191030)