(BIAJ) Die monatliche Regelleistung der sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 25 Jahren und älter betrug im 12- Monatszeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 durchschnittlich 625,42 Euro. Durch Sanktionen wurde diese Regelleistung um durchschnittlich 104,80 Euro bzw. 16,8 Prozent gekürzt. Die wesentlich geringeren Regelleistungen der sanktionierten ELB im Alter von unter 25 Jahren - durchschnittlich 471,76 Euro - wurden durchschnittlich sowohl relativ (27,5 Prozent) als auch absolut (129,50 Euro) wesentlich stärker gekürzt als die Regelleistungen der älteren ELB. (siehe dazu die BIAJ-Tabelle 1)
Die Summe der Leistungskürzungen durch Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) betrug im 12-Monatszeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 insgesamt 169,6 Millionen Euro, davon betrafen 124,1 Millionen Euro ELB im Alter von 25 Jahren und älter und 45,4 Millionen Euro (26,8 Prozent) ELB im Alter von 25 Jahren und jünger. Von den Kürzungen von Regelleistungen der ELB im Alter von unter 25 Jahren waren 17,7 Prozent (8,0 Millionen Euro) Kürzungen von Leistungen für Unterkunft und Heizung. Von den Kürzungen der Leistungen für Unterkunft und Heizung insgesamt (19,0 Millionen Euro) betrafen 42,2 Prozent ELB im Alter von unter 25 Jahren.
Zu den Leistungskürzungen (in Euro bzw. in Tausend Euro) durch Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) insgesamt und in den 15 Großstädten (einschl. Region Hannover und nachrichtlich Bremerhaven) siehe die zwei BIAJ-Tabellen vom 04. November 2019 unten bzw. hier: Download_BIAJ20191104 (PDF: zwei Seiten DIN A4 quer)
Anmerkung: Die Validität der diesen BIAJ-Tabellen zugrunde liegenden monatlichen Daten der Statistik der BA (insbesondere die der Daten der einzelnen Jobcenter gE - "gemeinsamen Enrichtungen" - und der beiden zkT - "zugelassenen kommunalen Träger" - unter den Großstadt-Jobcentern) wurde nicht geprüft bzw. konnte nicht geprüft werden.
Hinweis vom 05. November 2018: "Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig" - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (hier1) und Urteil (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. (1-225), hier2).