(BIAJ) Im November 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 33.109 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 10.830 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 17.315 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* von Januar bis November 2019 insgesamt 237,6 Millionen Euro aus, davon 179,8 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 57,7 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in den ersten elf Monaten 2019 (etwa 91,6 Prozent des Haushaltsjahres) insgesamt 2,620 Milliarden Euro ausgegeben (ohne die 57,7 Millionen Euro aus dem PAT), 71,2 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel).
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) in den einzelnen Ländern siehe die BIAJ-Materialien vom 17. Dezember 2019: Download_BIAJ20191217 (PDF: drei Seiten) Hinweis vom 21.01.2020. Aktualisierung bis Ende 2019: Download_BIAJ20200121 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT (zur Rundungsdifferenz 0,1 Millionen Euro siehe die nicht gerundeten Beträge in Tabelle Seite 3)
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis November 2019
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