(BIAJ) Am 14. Dezember 2019 berichtete der Weser-Kurier unter der Überschrift „Mehr Einwohner, Einnahmen und Verkehr“ (Seite 13) über das vom Statistischen Landesamt Bremen herausgegebene Statistische Jahrbuch 2019. Im Abschnitt „Einkommen“ heißt es dort: „Die Gehaltslücke (Gender-Pay-Gap) zwischen Männern und Frauen ist mit 22 Prozent weiterhin groß. Frauen verdienen durchschnittlich 3677 Euro, Männer 4522 Euro brutto (Vollzeit).“ Im Statistischen Jahrbuch 2019 heißt es: „Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Der durchschnittliche Monatsverdienst liegt bei 3 677 Euro, der der Männer bei 4 522 Euro. Damit beträgt der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap 22 Prozent.“ (Seite 317) Die Information scheint korrekt zu sein.
Aber was fällt sofort auf und stört an dieser zusammengefassten Information*: 3.677 Euro sind „nur“ 18,7 Prozent weniger als 4.522 Euro und nicht 22 Prozent weniger. Die Erklärung:
Der (unbereinigte) Gender-Pay-Gap (GPG) wird selbstverständlich nicht auf Grundlage der durchschnittlichen Monatsverdienste bei Vollzeit berechnet. Bei einer solchen Berechnung würden ja alle Teilzeitbeschäftigungen ausgeklammert. Siehe dazu weiter die gesamte "Anmerkung zum im Weser-Kurier berichteten Gender-Pay-Gap von 22 Prozent im Land Bremen 2018" vom 17. Dezember 2019 mit den Grunddaten für die Berechnung des Gender-Pay-Gap im Land Bremen (und Hamburg, Berlin, Bundesrepublik Deutschland) und einer Frage zum Abschnitt "Verdienste und Arbeitskosten" im Statistischen Jahrbuch 2019 des Statistischen Landesamtes Bremen: BIAJ20191217 (PDF: eine Seite)
* Tatsächlich handelt es sich um zwei getrennte Informationen, wobei die zweite nicht die erste erklärt!