(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen; ohne die 104 Jobcenter zkT*) insgesamt 2,979 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 80,9 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,681 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 (mit einer erst im Juli 2018 abgeschlossenen Phase der „vorläufigen Haushaltsführung“) wurde von den Jobcentern gE 665 Millionen Euro (28,7 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die Mehrausgaben in Höhe von 665 Millionen Euro reduzieren sich allerdings auf 521 Millionen Euro, wenn die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten (weitgehend beendeten) Bundesprogrammen in Höhe von 215 Millionen Euro und die Ausgaben in Höhe von 71 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) berücksichtigt werden. 702 Millionen Euro (19,1 Prozent) der den Jobcentern gE für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" zugeteilten Mittel wurden 2019 nicht für diese Leistungen ausgegeben.
Die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2020 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20200120. (PDF: 19 Seiten)
* zugelassene kommunale Träger (ohne Beteiligung der BA)
Ergänzender Hinweis I: Die entsprechenden Daten zu den beiden bremischen Jobcentern (Stadt Bremen und Bremerhaven) finden Sie hier: Download_BIAJ20200120HB (PDF: vier Seiten)
Ergänzender Hinweis II: Zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) siehe auch die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2020: Download_20200120 („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben 2019 - PDF: drei Seiten)