(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2020 (Ist bis 2019 und Soll 2020)*:
Hinweis vom 26.01.2021: Zur Aktualisierung bis 2021 siehe hier.
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,320 Milliarden Euro in 2020 ist nominal 20 Millionen Euro höher als das Soll in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019. Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.