(BIAJ) Im Dezember 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 33.773 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 11.347 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 17.979 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* 2019 insgesamt 295,2 Millionen Euro aus, davon 223,8 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 71,4 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in 2019 insgesamt 2,979 Milliarden Euro ausgegeben*** (ohne die 71,4 Millionen Euro aus dem PAT), 80,9 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel).
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) im Bund und den einzelnen Ländern siehe die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2020: Download_BIAJ20200121 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT
*** siehe zu den Ausgaben für die anderen "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" im Bund und in den Ländern die BIAJ-Materialien "Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2019 – Ausgabemittel und Ausgaben" vom 20. Januar 2020: Download_ 20200120