(BIAJ) Wieviel Arbeitsverhältnisse werden von den einzelnen Jobcentern gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") gefördert und wieviel sind dies im Verhältnis zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und den sog. Langzeitleistungsbeziehern und -bezieherinnen (LZB)? Gemessen am ELB- bzw. LZ-Bestand wurden im Ländervergleich in Thüringen die meisten Arbeitsverhältnisse gemäß § 16i SGB II gefördert (14,3 pro 1.000 ELB bzw. 19,9 pro 1.000 LZB), im Großstadtvergleich in Berlin (8,9 pro 1.000 ELB) bzw. in Nürnberg (12,5 pro 1.000 LZB) und im Jobcentervergleich in Suhl (TH) (30,1 pro 1.000 ELB bzw. 44,0 pro 1.000 LZB). Die Grunddaten beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2019, der bei Redaktionsschluss (23.01.2020) aktuellste Monat mit den nach einer Wartezeit von drei Monaten revidierten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die BIAJ-Tabelle vom 23. Januar 2020 zu den gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") geförderten Arbeitsverhältnissen in den 406 Jobcentern, den 302 Jobcentern gE und 104 Jobcentern zkT - und differenziert nach den Jobcentern, die in das am 31.. Dezember 2018 beendete Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" einbezogen bzw. nicht einbezogen waren finden Sie hier: Download_BIAJ20200123 (PDF: 11 Seiten)
Auszug mit Großstadt- und Länderdaten unten am 25. Januar 2020 (alle einzelnen JC im PDF-Download):