(BIAJ) Für das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Programmende 31.12.2018) gab der Bund in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 insgesamt 523,3 Millionen Euro aus.* Dies waren 301,7 Millionen Euro (36,6 Prozent) weniger als in diesen Haushaltsjahren laut Erläuterung zur Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung: "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit") veranschlagt waren. Siehe dazu aus gegebenem Anlass (Veröffentlichung des Endberichts der Evaluation dieses Bundesprogramms durch das BMAS: hier) die BIAJ-Tabelle vom 25. Januar 2020 und die Fußnoten in der Tabelle unten.
* ohne Verwaltungskosten (siehe dazu Fußnote 3 in der BIAJ-Tabelle) und ohne die im "Regelgeschäft" (SGB II) erfolgten "begleitenden Aktivitäten" (siehe Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“)