(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen in 2019 insgesamt 6,772 Milliarden Euro ausgegeben, davon 5,768 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 1,004 Milliarden Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“. In den vergangenen sieben Jahren, von 2012 bis 2019 stiegen die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nominal (nicht preisbereinigt) um 37,2 Prozent (1,836 Milliarden Euro) bzw. um durchschnittlich etwa 4,6 Prozent pro Jahr. Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2019 insgesamt 668 Millionen Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt 2019 veranschlagten 5,100 Milliarden Euro. Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ („Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme zusammen) gedeckt.*
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 31. Januar 2020 mit einem Rückblick auf die Entwicklung der "Verwaltungskosten" und die Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" finden Sie hier: Download_BIAJ20200131_2 (PDF: drei Seiten - Hinweis vom 04.08.2020: die BIAJ-Tabellen 2 und 3 wurden nach Veröffentlichung der Haushaltsrechnung 2019 aktualisiert - siehe unten)
* Die vorläufigen Abrechnungsergebnisse deuten darauf hin, dass für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nahezu eine Milliarde Euro weniger ausgegeben wurden als im Bundeshaushalt 2019 veranschlagt. (Anmerkung vom 04.08.2020: Gemäß Haushaltsrechnung 2019 Minderausgaben in Höhe von 1.007.692.737,07 Euro - siehe dazu die aktualisierte BIAJ-Tabelle 3 - unten)
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