(BIAJ) Von Januar bis Mai 2021 wurden 47.067 Asylerstanträge und 20.579 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 5.181 (12,4 Prozent) mehr Asylerstanträge und 14.147 (219,9 Prozent) (!) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Mai 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 10.480 (22,3 Prozent) der von Januar bis Mai 2021 gestellten 47.067 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2021 insgesamt 43.672 Asylerstanträge und 26.399 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
22.781 (32,5 Prozent) der insgesamt 70.071 Entscheidungen von Januar bis Mai 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 11.760 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 32.575 (46,5 Prozent) der 70.071 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 79,1 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Mai 2021 60.425, 2.324 (4,0 Prozent) mehr als ein Monat zuvor.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210608 (PDF: fünf Seiten)
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