(BIAJ) Den Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) in Höhe von insgesamt 2,313 Milliarden Euro (Bundesanteil: 925,1 Millionen Euro) standen im Haushaltsjahr 2020 Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 384,7 Millionen Euro (Bundesanteil: 153,9 Millionen Euro) gegenüber. (rechnerische Rückgriffsquote/Rückgriffquote/Rückholquote: 16,63 Prozent)

Im Bundeshaushalt 2021 sind für den Bundesanteil an den Ausgaben für diese Unterhaltsleistungen 1,000 Milliarden Euro veranschlagt und Einnahmen in Höhe von 179 Millionen Euro. (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten bzw. mindern, ist dem BIAJ nicht bekannt.)

Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder, vor 2000 50 Prozent. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen.

Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und PDF hier: BIAJ20210621) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2020 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2021 gemäß Bundeshaushalt 2021 erwartet wird. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier)

2021 06 25 unterhaltsvorschuss im bundeshaushalt 2002 2021


Anhang (01.07.2021 - vier BIAJ-Abbildungen - am 16.07.2021 wurde in erster Abbildung "31.12.2017" am 16.07.2021 korrigiert!)
Ein Blick auf die Leistungsberechtigten (Kinder) pro 1.000 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren in den Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern Bremen (HB), Hamburg (HH), Berlin (BE), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) Ende 2019, 2018 und 2017 (nach Änderung des UVG zum 01.07.2017 - Altersgrenzen/maximale Bezugsdauer)

2021 07 16 uvg leistungsberechtigte pro 1000 kinder bund ende 2017 2018 und 2019 biaj abb

2021 07 01 uvg leistungsberechtigte pro 1000 kinder hb hh be bw by mv 31122019 biaj abb
2021 07 01 uvg leistungsberechtigte pro 1000 kinder hb hh be bw by mv 31122018 biaj abb
2021 07 01 uvg leistungsberechtigte pro 1000 kinder hb hh be bw by mv 31122017 biaj abb